Ihr Immobilienmakler in Stuttgart: Schönleber Immobilien

AGB

1. Geltungsbereich
Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder Kontaktherstellung zwischen der Maklerfirma –
Schönleber-Immobilien nachfolgend auch „Makler“ genannt und dem Verkäufer/-Vermieter erklärt
sich der Kunde/-Interessent mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden.

2. Vertragspartner
Wir sind als Immobilienmakler tätig, und berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu
werden. Auftraggeber sind der der ein Objekt anbietet, sowie auch der suchende Interessent(in).

3. Ein Auftrag bedarf der Schriftform, er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeiten des
Maklers in Anspruch genommen wird.

4. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektdaten und Informationen
vom Kunden stammen und von ihm, dem Makler auf ihre Richtigkeit noch Vollständigkeit nicht
überprüft worden sind. Eine Haftung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist
ausgeschlossen.

5. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den
Interessenten/Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Interessent/Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere
Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so
ist der Interessent/Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Courtage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

6. Die Höhe der Maklercourtage beträgt für den Vertragspartner/Auftraggeber:
1. Bei Vermietung oder Verpachtung 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MwSt.
2. Bei Immobilienkäufen oder Verkäufen 4,76% inkl. 19% MwSt.
Die Maklercourtage zu den aufgeführten Sätzen ist bei Vertragsabschluss verdient und unmittelbar
im Anschluss fällig.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu
einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen
wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird, oder eine andere
Person die Verhandlungen weiterführt.

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interesssen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwieder läuft.

8. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen mit den mit Schönleber-Immobilien geschlossenen Verträgen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine
Wirksamkeit.

9. Gerichtsstand ist Stuttgart

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